150 fache missbrauch von kinder
Sexuelle Gewalt verletzt die körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern. Gut, dass Täter nun mit schärferen Strafen rechnen müssen. Für ihren Schmerz, ihre Verletzungen fehlen Kindern oft die Worte Foto: dpa. Denken wir doch vom Kind her. Denn es geht dabei um nichts Geringeres als die körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern. Wer diese verletzt, sollte mit einer scharfen Strafe rechnen müssen. Wer sich an den Schwächsten in der Gesellschaft vergreift — und das sind nun mal vor allem Kinder —, sollte keine ruhige Minute mehr haben. Man mag die Forderung des CDU-Generalsekretärs Paul Ziemiak nach einer Strafverschärfung bei sexuellem Missbrauch für populistisch halten, so nach dem Motto: Her mit dem Polizeistaat, Sexualstraftäter am besten für immer wegsperren. Jetzt ist Lambrecht umgeschwenkt und hat insgesamt härtere Strafen angekündigt. Und das ist richtig so. Es überschreitet Grenzen, die Kinder meist selbst gar nicht benennen können. Sie können sich auch oft nicht wehren.
150-facher Kindesmissbrauch: Die grausame Wahrheit
Einige Jahre später kommt es zum Prozess. Das Urteil: neun Jahre Gefängnis. Der sexuelle Missbrauch von Kindern betrifft sämtliche sexuelle Handlungen gegenüber Menschen unter 14 Jahren. Vor dem Hintergrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern fallen darunter nicht nur Handlungen mit Körperkontakt "hands on"-Delikte , sondern auch Handlungen ohne Körperkontakt "hands off" : Etwa wenn der Täter oder die Täterin dem Kind einen Pornofilm zeigt oder sich vor dem Kind selbst sexuell berührt. Auch das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit der Absicht eines sexuellen Kontakts "Cybergrooming" zählt dazu. Dass in Prozessen um Kindesmissbrauch jahrelange Haftstrafen verhängt werden, wie im Fallbeispiel, ist jedoch eher die Ausnahme, wie Zahlen von zeigen. In dem Jahr erfolgten in Deutschland 49 Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. In 40 Fällen sind Freiheitsstrafen ausgesprochen worden, davon in 37 Fällen Freiheitsstrafen von nicht mehr als zwei Jahren — die alle zur Bewährung ausgesetzt wurden.
| Rechtliche Konsequenzen bei 150-fachem Kindesmissbrauch | Im Strafprozess vor dem Landgericht München legt der Jährige am zweiten Verhandlungstag im Rahmen eines Deals ein Geständnis ab. Ihn erwarten höchstens acht Jahre Haft. |
| Prävention und Hilfe für Opfer von 150-fachem Kindesmissbrauch | Sexuelle Gewalt verletzt die körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern. Gut, dass Täter nun mit schärferen Strafen rechnen müssen. |
Rechtliche Konsequenzen bei 150-fachem Kindesmissbrauch
Im Strafprozess vor dem Landgericht München legt der Jährige am zweiten Verhandlungstag im Rahmen eines Deals ein Geständnis ab. Ihn erwarten höchstens acht Jahre Haft. Am Donnerstag begann der Prozess um hundertfachen Kindesmissbrauch und Vergewaltigung, am Montag gab es ein Geständnis: Ein früherer Fussballtrainer räumte vor dem Landgericht München mehr als Missbrauchstaten ein. Der Mann hatte sich als Physiotherapeut ausgegeben und soll jugendliche Fussballspieler auf der Massageliege bei angeblichen physiotherapeutischen Behandlungen missbraucht und in zahlreichen Fällen auch vergewaltigt haben. Den Opfern machte er weis, es handele sich um nötige Behandlungen, die im Profisport üblich seien. Insgesamt dreissig Kinder und Jugendliche soll der Jährige so über Jahre hinweg missbraucht haben, und zwar in der Mannschaftskabine, im Trainingslager und auch in seinem privaten Wohnhaus. Einige der Opfer wurden besonders häufig und heftig «behandelt», drei von ihnen jeweils rund Mal. Eines trug blutende Verletzungen am Anus davon und hat bis heute Angst vor seinem Peiniger.
Prävention und Hilfe für Opfer von 150-fachem Kindesmissbrauch
Hiermit soll vermieden werden, dass der Staat auf sexuelle Interaktionen unter Kindern und Jugendlichen, die Teil einer normalen sexuellen Entwicklung sind, unangemessen reagiert und beispielsweise Kinder oder Jugendliche auf Jahre in stigmatisierende Register bringt. Besonders umstritten ist die Änderung der Begrifflichkeiten. Nach der Wertung des BMJV soll damit künftig das Unrecht der Taten klarer schon in der Begrifflichkeit hervortreten. Kritiker wenden ein, der neue Begriff stelle das Merkmal der Gewalt zu sehr in den Vordergrund, in den meisten Fällen gehe es den Tätern aber um sexuelle Stimulation oder Befriedigung. Die Änderungen betreffen nicht nur die künftig zu erwartende Höhe der Strafen von Tätern. Die Einstellung von Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen ist zukünftig ausgeschlossen. Flankierend plant das BMJV eine bessere psychologische Ausbildung der Richter:innen und Staatsanwält:innen, die mit diesen Straftatbeständen befasst sind. Die Qualität der Befragungen von Kindern und Zeugen in solchen Verfahren soll auf diese Weise deutlich verbessert werden.